Früher hätte man hierzu auch einfach Pinselrenovierung gesagt, in neudeutsch homestaging hört sich das natürlich eleganter an, wobei das homestaging durchaus auch weit über eine Pinselrenovierung hinausgehen kann.
Auf Home-Staging spezialisierte Firmen bzw. oftmals Innenarchitekten verschönern verkaufsfördernd die Immobilie indem z.B. veraltete, vergilbte 70er Jahre Tapeten gegen Rauhfaserweiss getauscht werden. Alte, dunkle Holzdecken herausgerissen werden, Gelsenkirchener Barockschränke entfernt werden etc.
Darüber hinaus werden zum Verkauf stehende Immobilien mit Hilfe von Licht, Farbe, aber auch bis hin zu Leih-Möbeln und Accessoires möglichst optimal nach den Bedürfnissen der Käufer-Zielgruppe gestaltet.
Durch das Umsetzen einer optimalen Präsentation wird eine positiv-einladende Wohnatmosphäre geschaffen, die dem potentiellen Käufer Raum für die eigene Phantasie ermöglicht. D.h. z.B. persönliche Gegenstände des Verkäufers werden weggeräumt, es wird quasi aufgeräumt damit der Kaufinteressent seine eigenen Phantasien verwirklichen kann. Schwer verkäufliche Objekte können durch Home-Staging in Szene gesetzt werden, um sich von der Masse abzuheben und um eine größere Käuferschicht anzusprechen.
Home-Staging kann dadurch eine Verkürzung der Verkaufszeit und einen höheren Verkaufspreis erzielen, allerdings sind die Kosten hierfür gegenzurechnen. Als Kosten für die Beratung können 1-3 % des Verkaufspreises einkalkuliert werden, hinzukommen die Renovierungskosten., so dass schnell einige 10.000 € einzukalkulieren sind.
Wenn Sie sich über den Verkaufspreis nicht im Klaren sind, kann sich daher auch zunächst eine Immobilienbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter empfehlen. Denn oftmals liegt ein schleppender Verkauf nicht nur an der 70er Jahre Tapete sondern einfach daran, dass die Preisvorstellungen des Verkäufers überhöht sind. Auch wenn derzeit die Preise insbesondere in Ballungsräumen wie Mainz, Wiesbaden und Frankfurt teils absurde Höhen annehmen, so gilt dies noch lange nicht für den sich anschließenden ländlichen Raum in Rheinhessen oder Taunus, soweit die Immobilien nicht im Speckgürtel um die Stadt liegen.